Psychologische Praxis

Dipl. Psych. Gregor Lachmann

Psychologischer Psychotherapeut

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Kosten

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der Kostenabrechnung, die im Einzelfall besprochen und vereinbart werden müssen. Nach telefonischer Anmeldung stehe ich Ihnen gerne für ein Informationsgespräch zur Verfügung.

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in aller Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern die Symptomatik sich als krankheitswertig erweist. Nach spätestens 5 Sitzungen muss hierfür ein Antrag gestellt werden, der eine Bescheinigung eines Arztes enthalten muss, dass keine medizinischen Kontraindikationen gegen die Aufnahme einer Psychotherapie bestehen. Für eine Kurzzeittherapie werden 25 Sitzungen à 50 Minuten bewilligt. Dieses Kontingent muss nicht ausgeschöpft werden, z. B. wenn das Ziel bereits vorher erreicht wird; andererseits kann eine Verlängerung beantragt werden, sofern es notwendig und sinnvoll erscheint. Eine Langzeittherapie umfasst 45 Sitzungen und kann bei Bedarf ebenfalls verlängert werden.

Privatversicherte

Falls Sie privat versichert sind, übernimmt Ihre Krankenversicherung sehr wahrscheinlich die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und erfragen Sie, wie die Übernahme der Behandlungskosten für eine Verhaltenstherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten beantragt werden soll. Erfragen Sie auch, wie viele Stunden und zu welchem Prozentsatz Ihre Kasse die Kosten übernimmt.
Sie können ohne Überweisung von einem Arzt direkt zu mir kommen. Ich werde dann nach einer Phase des Kennenlernens und der Diagnostik die Beantragung der Therapie einleiten. Der von den Kassen gewährte Stundenumfang ist unterschiedlich.

Selbstzahler

Psychologische Beratung und Behandlung gilt als Dienstleistung. Über die erbrachten Leistungen erhalten Sie eine Rechnung. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder - wenn gewünscht - auch in bar.
Überweisungen von Ärzten oder anderen Therapeuten sind nicht notwendig. Auch müssen keine Kassenanträge gestellt oder Konsiliarberichte von Ärzten eingeholt werden, so dass auch auf diesem Wege Ihre Anonymität gewahrt bleiben kann.

Die Höhe des Behandlungshonorars wird vor Beginn der Behandlung festgelegt.
Bei einer anonymen Behandlung erfolgt die Vergütung nach jeder geleisteten Therapieeinheit.
Bei Hausbesuchen oder anderen außerordentlichen Leistungen wird die Vergütung in Abhängigkeit vom Auftrag, der Arbeitsintensität und des Zeitaufwandes bestimmt.